Freitag, November 21, 2008

kleine kostenlose lehrstunde

...zu diesem thema:

wenn man eine zahlungsaufforderung über den "gesamtbetrag" vom gerichtsvollzieher mit besuchsankündigung erhält, die sich aus der gebühr (zB wie bei mir für ein versehentlich nicht bezahltes parkknöllchen und kosten der vollstreckung zusammensetzt und man (bar/per scheck/per überweisung) bezahlt BEVOR besuch kommt und das entsprechend nachweist, ist nur die gebühr zu zahlen - die vollstreckung ist dann noch nicht eingeleitet, dementsprechend sind auch keine kosten entstanden (bitte nicht logisch denken, finanzämter tun das auch nicht - der drachen kann diese nicht-logik übrigens auch nicht verstehen und ist obendrein der (durchaus ironisch zu verstehenden) meinung, ich hätte den armen GV jetzt um seinen lohn gebracht. whatever, manchmal haben 10 jahre unter steuerfuzzis doch ihr gutes).

warum ich euch das erzähle? weil es an dieser sache einen fiesen haken gibt: wenn ihr das nicht wusstest und tatsächlich den vollen betrag bezahlt hab, sind die - noch gar nicht entstandenen - vollstreckungskosten als kleine freiwillige spende an den staat zu verstehen, denn solcherlei grundlose abgaben (gilt auch für verjährte) werden nicht zurückerstattet!

so. schönes wochenende euch, ich geh jetzt die 40 gesparten euronen an einen online-wolldealer meines vertrauens spenden ;o)

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Kopf -----> Tisch

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Cecie hat gesagt…

anonyme kommentare lösche ich in zukunft, vor allem wenn sie inhaltslos, schnippisch oder sonstwie uninspirierend sind. alles klar?