Donnerstag, Oktober 23, 2008

frage an alle autofahrer

hat jemand ne ahnung seit wann es usus ist, dass das finanzamt die kfz-steuer ohne jegliche info oder bescheid einfach vom konto abbucht? ich kann mich eigentlich nicht erinnern, ne einzugsermächtigung unterschrieben zu haben...

(keine frage, das muss bezahlt werden. aber jede versicherung und jedes telekommunikationsunternehmen, die abbuchen, schicken mir mit zeitlich ausreichendem puffer vorher eine information, dass und wann abgebucht wird - aber in zeiten von verpackungsnovelle und verordnung zur pflichtablieferung von netzpublikationen wundert mich echt nüscht mehr.)

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bis letzten Monat habe ich meine KFZ-Steuer jährlich überwiesen. Dann kaufte ich mir ein neues Auto, und das bekam ich nur, wenn ich für das Finanzamt eine Einzugsermächtigung unterschreibe.

Ich überlasse ja sehr ungern die "Macht" den anderen. Doch anders scheint es wohl nicht mehr zu gehen? Ohne meine Unterschrift wäre wohl die Zulassungsstelle gestreikt. (Dem Autohändler ist sie egal, doch der sollte mir ja das Auto zulassen)

Schon erstaunlich was die Bank und das FA hinterrücks einfach machen dürfen.....

Liebe Grüße aus dem Lazarett, Juli

Anonym hat gesagt…

Ja, das Finanzamt bucht einfach ab. Und noch schlimmer: wenn Du keine Einzugsermächtigung hast, schicken die keine Rechnung, sondern nur Mahnungen.

Anonym hat gesagt…

?? Ich habe gerade eine ganz normale Rechnung bekommen. Aber vielleicht wird beim nächsten Auto ja alles anders.

Anonym hat gesagt…

Ich habe mein Baby schon seit 4 Jahren und auch da bekam man sein Auto nur noch gegen Einzugsermächtigung für das Finanzamt.... Finde ich auch nicht gut, aber scheint wohl zu viele säumige Zahler gegeben zu haben.

Anonym hat gesagt…

Wir bekamen für unseren frisch erstandenen Kleinen eine Mitteilung über die Höhe der Steuer und dass sie den Betrag abbuchen würden. Eine Einzugsermächtigung haben wir meine ich, nicht unterschrieben!

Die ganzen bösen Wörter die mir dazu einfallen, schlucke ich lieber mal runter! Aber es ist gut zu wissen, dass man nicht allein ist!

LG
Kirsten

Anonym hat gesagt…

Hallo,
ich hab seit 1 Monat ein neues Auto und auch da wurde die KfZ Steuer direkt abgebucht, der Händler brauchte die Einzugsgenehmigung für die Anmeldung.....Aber : mit gleicher Post in dem der neue KfzSteuerbescheid lag, war ein Verrechnungsscheck für die Erstattung der gezahlten KfzSteuer für den vorherigen Wagen...mit im Anschreiben steht : "ihre KtoVerbindung liegt nicht vor, daher Erstattung per Scheck"...wie unlogisch ist das denn ??
lg gudrun..die sich fast über keine Behörde mehr wundert.